Dr. Nora Dannigkeit Dipl.-Psych., M.Sc.
Praxis für Verhaltenstherapie

 

Kostenübernahme


Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkasse. Das bedeutet, dass die anfallenden Kosten bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten von der Krankenkasse vollständig übernommen werden. Außerdem ist sie beihilfeberechtigt und wird von vielen Privatkassen bezahlt. Da es hier jedoch sehr unterschiedliche Vertragsvereinbarungen gibt, empfiehlt sich immer im Einzelfall noch einmal nachzufragen. So können z.B. die Anzahl der Sitzungen pro Jahr oder die Gebührenerstattung pro Sitzung begrenzt sein. Wichtig ist außerdem, dass Sie sich über den bei Ihrer Versicherung üblichen Ablauf und die eventuell notwendigen Formulare informieren, um sich spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen in Bezug auf die Kostenübernahme  zur Verfügung. Falls Sie die Kosten der Therapie selbst tragen möchten, ist dies natürlich auch möglich. Die Sitzungen werden in diesem Fall nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologen (GOP) abgerechnet.


Die ersten probatorischen Sitzungen (bis maximal 5), die dem Kennenlernen und der Diagnostik dienen, werden über die Krankenkassenkarte abgerechnet und auch von den meisten Privatkassen übernommen.

Ist danach eine Behandlung geplant, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. In diesem wird die Notwendigkeit der Behandlung durch den Psychotherapeuten begründet, und es findet eine ärztliche Untersuchung (Konsiliarbericht) statt, um somatische Beschwerden als Ursache für die psychische Erkrankung auszuschließen.